Ihr gutes Recht
Thema: Dienstverhinderungsgründe
Thema Kinderbetreuung:
Thema: Pflegefreistellung
Thema: Überwachung am Arbeitsplatz
Thema: Über/Mehrstunden-
für Sie aufbereitet in einer tollen Präsentation!
Freundlicherweise zur Verfügung gestellt von Winkler Jakob.
Herzlichen Dank dafür!
Auflistung Aushangpflichtige Gesetze
Die Titel der jeweiligen Vorschriften sind mit dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts bzw. der EU-Site EUR-Lex verknüpft. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
Die Links zu den österreichischen Vorschriften im Rechtinformationssystem des Bundeskanzleramts sind so eingerichtet, dass auch künftige Novellen automatisch berücksichtigt werden. Die Einarbeitungszeit für eine solche Änderung durch das Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst kann allerdings bis zu drei Monate dauern. Für diese Zeitspanne wird empfohlen, die Änderung über die tagesaktuelle Bundesgesetzblatt-Datenbank abzufragen.
Bei EU-Vorschriften sind derzeit keine Links auf konsolidierte Rechtstexte mit automatischer Anpassung künftiger Novellen möglich. Die Links führen dort auf eine Seite, welche Links zur Stammfassung und zu allen nachfolgenden Änderungen und Berichtigungen enthält. Eine Suche nach konsolidierten Rechtstexten ist auf der EUR-Lex-Seite jedoch möglich. Die konsolidierten Texte sind nicht verbindlich.
Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer ist ausgeschlossen.
Aufgaben der Arbeitsinspektion
Die Arbeitsinspektion überprüft die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der arbeitenden Menschen in den Betrieben.
Wir nehmen als Partei unsere Aufgaben im Genehmigungs- und Ausnahmeverfahren wahr.
Wir informieren und beraten rechtsverbindlich und unentgeltlich in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit.
Im Rahmen unseres Wirkungsbereiches vermitteln wir bei widerstreitenden Interessen in der Arbeitswelt.
Wir ermitteln bei Arbeitsunfällen und Beschwerden über Missstände.
Wir sind an nationalen und internationalen Projekten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beteiligt.
In Vorträgen, Schulungen und Diskussionen wirken wir bei der Aus- und Weiterbildung von Verantwortlichen im Arbeitsschutz mit.
Wir sensibilisieren durch unser Wirken die Gesellschaft für die Fragen der Sicherheit und der Gesundheit bei der Arbeit.
Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln z.B.
• den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge,
• den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien,
• Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm,
• Einrichtungen zur Gefahrenverhütung,
• die Unterweisung und Untersuchungen,
• die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen,
• die Arbeitsbedingungen von Jugendlichen und Schwangeren,
• Arbeitszeit und Arbeitsruhe.
§ 3 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 (ArbIG)
Nadelstichverordnung - NastV
16. Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor Verletzungen durch scharfe oder spitze medizinische Instrumente
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2013)